1. Unsere Zielgruppe
Jugendliche (m/w) ab 16 Jahren, die sich freiwillig für dieses Hilfsangebot entscheiden, da sie noch eine unterstützende Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit benötigen. Eventuell sind sie einem vollbetreuten oder teilbetreuten stationären Hilfsangebot entwachsen.
Der junge Mensch lebt allein, zu zweit oder zu dritt in einer trägereigenen Wohnung.
2. Aufnahmeverfahren
Ein Erstkontakt kann per Telefon, per Fax, E-mail oder persönlich über das Mädchenheim Gauting erfolgen. Es wird ein Aufnahmegespräch mit dem Jugendlichen und eventuell anderen relevanten Bezugspersonen geführt.
Die Betreuung kann kurzfristig beginnen, sofern ein Platz frei ist.
3. Ausschlusskriterien
Ist ein junger Mensch vom Ausschluss aus dem Betreuten Wohnen bedroht, erfolgt rechzeitig eine Rückmeldung an den jungen Menschen und das ihn umgebende Helfersystem. In der Regel vereinbaren wir ein 3-stufiges Abmahnungsmodell vor dem Ausschluss. Es gelten ansonsten die üblichen Ausschlusskriterien (akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, pflegerischer Betreuungsbedarf z.B. durch schwere körperliche oder geistige Behinderung, schwere psychische und psychiatrische Erkrankungen).
4. Zielsetzung
Die Jugendlichen werden unterstützt, eine persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen. Die Verselbständigung wird individuell gefördert, indem die Bedürfnisse des einzelnen Jugendlich im Betreuten Wohnen besondere Berücksichtigung finden. Ein schulischer oder beruflicher Abschluss wird angestrebt.
5. Betreuungsumfang / Räumlichkeiten
Der Betreuungsumfang in Form einer bestimmten Anzahl von Fachleistungsstunden / pro Woche wird zu Beginn der Maßnahme ausgehandelt. Dies kann bedarfgerecht variieren.
Die Betreuung findet in der Regel in der trägereigenen Wohnung statt, aber auch außerhalb. Zudem verfügt das Mädchenheim Gauting über ein Kontaktbüro in der Nähe des Münchner Stachus, in dem Betreuungstermine möglich sind. Dort sind auch Begegnungen mit anderen Jugendlichen möglich.
6. Elternarbeit / Vormundschaftsarbeit
Die Eltern bzw. Vormünder werden bei den unter 18-jährigen Jugendlichen in jedem Fall in den Prozess der Betreuung einbezogen. Es finden regelmäßige Gespräche statt, bei akuten Krisen werden sie sofort informiert.
Bei volljährigen jungen Menschen werden Eltern bzw. Vormünder in die Betreuung einbezogen, sofern dies möglich ist und gewünscht wird. Bei den Volljährigen basiert die Zusammenarbeit auf individuelle Vereinbarungen.
7. Was kommt danach?
Nach dem Aufenthalt im Betreuten Wohnen ist für Jugendliche ein Wechsel in eine ambulante Betreuung des Mädchenheims Gauting möglich. Es können auch im Sinne eines Chekheft – Verfahrens Nachbetreuungsstunden vereinbart werden.
8. Kontakt und Ansprechpartner
Ansprechpartner ist die Gruppenleitung Sabine Scholl
Jugendliche (m/w) ab 16 Jahren, die sich freiwillig für dieses Hilfsangebot entscheiden, da sie noch eine unterstützende Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit benötigen. Eventuell sind sie einem vollbetreuten oder teilbetreuten stationären Hilfsangebot entwachsen.
Der junge Mensch lebt allein, zu zweit oder zu dritt in einer trägereigenen Wohnung.
2. Aufnahmeverfahren
Ein Erstkontakt kann per Telefon, per Fax, E-mail oder persönlich über das Mädchenheim Gauting erfolgen. Es wird ein Aufnahmegespräch mit dem Jugendlichen und eventuell anderen relevanten Bezugspersonen geführt.
Die Betreuung kann kurzfristig beginnen, sofern ein Platz frei ist.
3. Ausschlusskriterien
Ist ein junger Mensch vom Ausschluss aus dem Betreuten Wohnen bedroht, erfolgt rechzeitig eine Rückmeldung an den jungen Menschen und das ihn umgebende Helfersystem. In der Regel vereinbaren wir ein 3-stufiges Abmahnungsmodell vor dem Ausschluss. Es gelten ansonsten die üblichen Ausschlusskriterien (akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, pflegerischer Betreuungsbedarf z.B. durch schwere körperliche oder geistige Behinderung, schwere psychische und psychiatrische Erkrankungen).
4. Zielsetzung
Die Jugendlichen werden unterstützt, eine persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen. Die Verselbständigung wird individuell gefördert, indem die Bedürfnisse des einzelnen Jugendlich im Betreuten Wohnen besondere Berücksichtigung finden. Ein schulischer oder beruflicher Abschluss wird angestrebt.
5. Betreuungsumfang / Räumlichkeiten
Der Betreuungsumfang in Form einer bestimmten Anzahl von Fachleistungsstunden / pro Woche wird zu Beginn der Maßnahme ausgehandelt. Dies kann bedarfgerecht variieren.
Die Betreuung findet in der Regel in der trägereigenen Wohnung statt, aber auch außerhalb. Zudem verfügt das Mädchenheim Gauting über ein Kontaktbüro in der Nähe des Münchner Stachus, in dem Betreuungstermine möglich sind. Dort sind auch Begegnungen mit anderen Jugendlichen möglich.
6. Elternarbeit / Vormundschaftsarbeit
Die Eltern bzw. Vormünder werden bei den unter 18-jährigen Jugendlichen in jedem Fall in den Prozess der Betreuung einbezogen. Es finden regelmäßige Gespräche statt, bei akuten Krisen werden sie sofort informiert.
Bei volljährigen jungen Menschen werden Eltern bzw. Vormünder in die Betreuung einbezogen, sofern dies möglich ist und gewünscht wird. Bei den Volljährigen basiert die Zusammenarbeit auf individuelle Vereinbarungen.
7. Was kommt danach?
Nach dem Aufenthalt im Betreuten Wohnen ist für Jugendliche ein Wechsel in eine ambulante Betreuung des Mädchenheims Gauting möglich. Es können auch im Sinne eines Chekheft – Verfahrens Nachbetreuungsstunden vereinbart werden.
8. Kontakt und Ansprechpartner
Ansprechpartner ist die Gruppenleitung Sabine Scholl


